Abwicklungsanordnung bestätigt

UDI verliert im Eilverfahren gegen die BaFin

Im Exklusiv-Interview mit Investmentcheck war UDI-Chef Rainer Langnickel noch optimistisch. Seine Anwälte seien zuversichtlich, sagte er in Bezug auf das von ihm angestrengte Eilverfahren gegen die BaFin-Abwicklungsanordnung zum UDI Energie Festzins VI. Zwischenzeitlich liegt der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vor und Langnickel musste eine herbe Niederlage einstecken. Ohne vertiefte Prüfung, sondern auf den ersten Blick erkennbar war für den Richter, dass die Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts nicht den Grundsätzen des Bundesgerichtshofes entspreche. UDI hat Rechtsmittel dagegen eingelegt.

Beschluss. Der im Forum Investmentcheck.Community zum Download hinterlegte Beschluss lässt keine Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der BaFin-Anordnung. Diese verfügte zuerst beim UDI Energie Festzins VI die Rückabwicklung der von Anlegern gewährten Darlehen, da diese ein unerlaubtes Bankgeschäft darstellen. Zwischenzeitlich gibt es weitere Abwicklungsanordnungen für die UDI Festzinsprodukte II bis V sowie VII und VIII. Der Vorsitzende Richter findet die Darlegungen der BaFin in ihrem Bescheid zum Festzins VI ausführlich und überzeugend. Sie basierten auf „den eindeutigen Ausführungen des BGH“, auf die die Aufsichtsbehörde ohne Rechtsfehler Bezug genommen hat: „Nach Maßgabe dieser Grundsätze kann hier keine Rede davon sein, dass die Antragstellerin im Rahmen ihres Gesamtauftritts den Darlehensgebern die mit der Darlehnshingabe verbundenen Risiken, insbesondere aber die Bedeutung der Nachrangigkeit der Darlehen und die dadurch bedingten Abweichungen gegenüber dem vom Gesetz vorausgesetzten Regelfall eines Darlehens hinreichend transparent verdeutlicht hat. Dies wäre aber erforderlich gewesen, um die Vereinbarung unter § 9 der Darlehensverträge als transparent erscheinen zu lassen und einen auch insoweit wirksamen und bindenden Vertragsschluss zu ermöglichen.“

Firmenschild vor der UDI-Zentrale in Nürnberg
Grüne Versprechen wurden bei UDI zu tiefroten Zahlen
Bild: Stefan Loipfinger

Fragwürdige Eigenverwaltung. Nachdem im Mai vom Amtsgericht Leipzig Sicherungsanordnungen für weitere UDI Festzins-Produkte erlassen wurden, hat das Gericht nun im Juni auch für die Energie Festzins-Gesellschaften bis einschließlich IX den Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner aus Leipzig damit beauftragt, Gutachten über die jeweiligen Eigeninsolvenzanträge zu erstellen. Es geht vor allem um die Frage, ob auch bei den anderen Gesellschaften Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder Regelinsolvenzverfahren angeordnet werden sollen. Peter Mattil von der gleichnamigen Kanzlei aus München ist jeweils in den vorläufigen Gläubigerausschuss bestellt worden. Auf Anfrage von Investmentcheck hat er sich allerdings sehr skeptisch zu einer Eigenverwaltung geäußert. Vorteile daraus seien für ihn nicht erkennbar. Vielmehr befürchtet er sogar Nachteile für die Gläubiger.

Fremdanträge. Dr. Susanne Schmidt-Morsbach von der Kanzlei Schirp aus Berlin hat eine Reihe von Fremd-Insolvenzanträgen gestellt und will damit Regelinsolvenzen erreichen. Sie kämpft bei den von ihr vertretenen AnlegerInnen dafür, damit mögliche Interessenskonflikte von Rainer Langnickel vermieden werden. Weil es massive Fragezeichen bei der Mittelverwendung in der Vergangenheit gäbe, müssen diese unbedingt durch einen unbefangenen Dritten aufgearbeitet werden.

Anwaltsgebuhle. Seit UDI nun nachhaltig in die Schlagzeilen geraten ist, gibt es massenweise Anwaltskanzleien, die um Mandate werben. Viele dürften vor einigen Monaten noch keinen einzigen Mandanten gegen UDI vertreten haben. Dafür geben sie heute viel Geld für Google-Werbung aus und versprechen Soforthilfe oder eine Bündelung der Interessen. Wer Peter Mattil auf dieses Thema anspricht, erhält eine sehr deutliche Warnung: „Anleger sollten extrem vorsichtig sein, wem sie in diesen Zeiten ihr Mandat erteilen und nicht weiteres Geld für mutwillige und von vornherein aussichtslose Rechtsverfolgung bezahlen. Mit wildem Aktionismus ist niemandem geholfen.“ Investmentcheck kann das nur unterstreichen. Je mehr ein Anwalt verspricht, desto vorsichtiger sollten AnlegerInnen sein. Hier gilt die gleiche Faustformel wie bei jeder Geldanlage, wonach es auch juristisch keine sicheren Gewinnchancen gibt. Erste Rückabwicklungen bei der SAB Wind Festzins III als Erfolg im UDI-Anlageskandal zu verkaufen ist ebenso fragwürdig wie eine zügige Rückabwicklung bei noch nicht insolventen UDI-Gesellschaften in Aussicht zu stellen. Peter Mattil warnt sogar vor solchen Rückabwicklungen, wenn sie denn überhaupt gelängen: „Jede Zahlung, die ein Anleger damit jetzt noch – aufgrund des außergerichtlichen Vorgehens seiner Anwälte – von ‚seiner‘ Emittentin erhält, wird in einem künftigen Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser Emittentin anfechtbar sein, das heißt, der Anleger wird dieses Geld nicht behalten dürfen.“

IG‘s. Neben den „tollen“ Angeboten von Anwälten gibt es zunehmend auch so genannte Interessengemeinschaften (IG’s). Laut Duden ist das ein „Zusammenschluss mehrerer Personen, Gruppen oder Ähnlichem zur Wahrung oder Förderung gemeinsamer Interessen“. Doch wie gemeinsam sind die Interessen, wenn Anwälte oder Vermittler dort das Ruder in der Hand halten? Auch hier ist Vorsicht angebracht. Eine ausschließlich von AnlegerInnen gegründete und geleitete IG ist beispielsweise über die Mailadresse [email protected] erreichbar.

Loipfinger’s Meinung. Zuerst hat der Anbieter die Unerfahrenheit und die grünen Absichten der AnlegerInnen ausgenutzt, um deren Geld einzusammeln. Jetzt kommen Anwälte und versprechen, das von UDI verbrannte Geld zurückzuholen. Klar, wenn sogar die BaFin die Einschaltung anwaltlichen Rates empfiehlt. Doch was die Finanzaufsicht damit nicht meint, sind Anwalts-Hasardeure. UDI hat viel Geld verbrannt und seriöse anwaltliche Hilfe kann derzeit realistisch nur eine Schadensminimierung versprechen. Blind auf Rainer Langnickel als „Sanierer“ zu vertrauen, ist allerdings auch nicht empfehlenswert. Wer daran noch Zweifel hat, sollte den absolut empfehlenswerten Handelsblatt-Artikel Das Öko-Investmenthaus UDI rutscht immer tiefer in die Krise (Bezahlschranke) lesen.

Service. Im Forum Investmentcheck.Community sind mittlerweile über 500 UDI-AnlegerInnen versammelt und tauschen sich intensiv miteinander aus. Ein Teil der dort eingetragenen AnlegerInnen hat sogar eine Interessengemeinschaft gebildet, die gemeinsame Überlegungen anstellt. Die gesammelte UDI-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von investmentcheck interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter eintragen. Sie erhalten dann alle Informationen wöchentlich in einer Mail zusammengefasst.