BaFin-Untersagung für Goldkauf mit Treuerabatt

Aurimentum wird der Vertrieb einer Vermögensanlage verboten

Das heute von der Finanzaufsicht BaFin veröffentlichte Verbot für den Verkauf von Gold mit Treuerabatt war zu erwarten. Zu uneinsichtig war die R&R Consulting mit ihrer Marke Aurimentum bei der Schaffung ausreichender Transparenz in Form eines Verkaufsprospektes. Nun hat die BaFin amtlich festgestellt, dass der Goldkauf mit Treurabatt, früher auch Goldkauf mit Treuebonus genannt, als prospektpflichtige Vermögensanlage zu sehen ist. Da es aber keinen Verkaufsprospekt gibt, darf dieses Produkt nicht weiter angeboten werden.

Vorgeschichte. Schon 2019 warf Investmentcheck die Frage auf, ob bei den Goldgeschäften von Aurimentum eine Prospektpflicht vorliegt. Im November 2020 hat die BaFin dann eine Warnmeldung veröffentlicht, wonach es beim „Goldkauf mit Treuebonus“ Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt geben würde. Gegen diese Warnmeldung legte Aurimentum Rechtsmittel ein und verlor in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen die BaFin (Entscheidung noch nicht rechtskräftig). Am 30. Juli wurde nun eine sofort vollziehbare aber noch nicht bestandskräftige Maßnahme veröffentlicht, wonach „die R & R Consulting GmbH keine ‚sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung gewährt oder in Aussicht stellt‘ im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG mit der Bezeichnung ‚Goldkauf mit Treuerabatt‘, auch nicht unter der vorherigen Bezeichnung ‚Goldkauf mit Treuebonus‘ zum Erwerb in Deutschland anbieten“ darf. Zur Begründung schreibt die Finanzaufsicht: „Die Untersagung erfolgte, weil die R & R Consulting GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.“

Bei Aurimentum von R&R Consulting zahlen Kunden sehr viel für ein Gramm Gold
Wer zahlt eigentlich 31 Prozent über Markt für 1 Gramm Gold?
Quelle: Homepage von Aurimentum, abgerufen am 21. Juli 2021

Jahresabschlüsse. Seit Jahren kritisiert Investmentcheck die fehlenden Jahresabschlüsse bei der R&R Consulting GmbH. Über die Presserechtsanwältin Patricia Cronemeyer von BluePort Legal haben die beiden Geschäftsführer Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm auf Anfrage schon mehrfach die zeitnahe Veröffentlichung zugesagt. Noch im März erklärte sie: „Unserer Mandantin liegen die Vollständigkeitserklärungen der Jahre 2016, 2017 und 2018 nunmehr vor. Das mit der Angelegenheit befasste Steuerbüro hat in Aussicht gestellt, in der kommenden Woche die fertiggestellten Steuererklärungen und Jahresabschlüsse an unsere Mandantin zu übersenden.“ Im April hieß es dann: „Die fehlenden Jahresabschlüsse wurden durch den Steuerberater zwischenzeitlich erstellt. Hinsichtlich der Jahre 2019 und 2020 hat sich aufgrund der Größe der Gesellschaft (Umsatzerlöse und Bilanzsumme) eine Prüfungspflicht der Gesellschaft durch einen Abschlussprüfer ergeben.“ Investmentcheck hatte dann sogar Kontakt zu Stephan Harzer und Robert Adolph von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DMP Audit & Valuation. Über den Abschluss der Prüfungen war auf Nachfrage nichts in Erfahrung zu bringen. Fakt ist, dass bis Ende Juli 2021 der letzte im Bundesanzeiger abrufbare Jahresabschluss der R&R Consulting GmbH das Jahr 2015 (!) betrifft.

Bankverbindungen. Seit Monaten beklagen sich AnlegerInnen über die mehrfachen Änderungen bei der Bankverbindung. Auch Investmentcheck hat bereits über verschiedene Wechsel berichtet (BaFin gewinnt im Eilverfahren). Vom Bankhaus Max Flessa KG und der VR Bank Oberfranken Mitte war die R&R Consulting zuletzt bei der HypoVereinsbank gelandet. Doch auch mit dieser Bankverbindung soll es angeblich Schwierigkeiten geben, obwohl vor einigen Monaten noch über deren Presserechtsanwältin mitgeteilt wurde, nun einen Bankpartner für „eine lang andauernde Kundenbeziehung“ gefunden zu haben. Auf Anfrage war dazu keine Stellungnahme von Fuchs und Scherm zu erhalten.

Loipfinger’s Meinung. Die Richter beim Verwaltungsgericht Frankfurt sprachen die Empfehlung aus, doch einfach einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Lieber streitet R&R allerdings gegen die BaFin, als dies zu tun. Die Schutzbehauptung, dass die Veröffentlichung eines Prospektes sehr aufwendig sei, kann ich angesichts der ständigen Gestattungen nur als Ausrede bezeichnen. Fuchs und Scherm lieben die Intransparenz, was sich auch an den fehlenden Jahresabschlüssen zeigt. Mich erstaunt zunehmend, welche Vermittler und auch AnlegerInnen mit so einem Anbieter noch zusammenarbeiten. Angesichts des völlig überteuerten Kaufpreises beim Goldkauf mit Treuerabatt dürfte der Vertrieb seine Motivation aus den Provisionen speisen. AnlegerInnen sollten angesichts eines Aufschlages von rund 30 Prozent zum Marktpreis eigentlich skeptisch werden.

Service. Interessierte AnlegerInnen tauschen sich auch im Forum Investmentcheck.Community aus. Wer dort mitdiskutieren möchte, kann sich gerne kostenlos in dem nicht öffentlichen Forum anmelden. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von investmentcheck interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter eintragen. Sie erhalten dann alle Informationen wöchentlich in einer Mail zusammengefasst.

Bisherige Berichterstattung. Zu Aurimentum sind bei Investmentcheck bereits mehrere Beiträge erschienen:
– 15. April 2021: BaFin gewinnt im Eilverfahren Verbrauchermeldung zu Aurimentum bleibt erst einmal online
– 5. November 2020: Prospektpflicht oder nicht? Aurimentum vermutet Fehlinformationen bei BaFin-Verdacht
– 7. August 2020: Bilanzen wie Katzengold Verspätete oder schlechte Jahresabschlüsse sind klare Warnsignale bei einer Reihe von Goldanbietern
– 26. September 2019: Goldener Schein verblasst Bei Aurimentum der R&R Consulting ist Vorsicht angebracht.