Leipziger Terminchaos

Bei zwei insolventen UDI-Gesellschaften fanden Gläubigerversammlungen statt

Das Insolvenzgericht in Leipzig hat mit der Planung von vier Terminen im 90-Minuten-Takt ein riesiges Chaos produziert. Bei den zwei Verfahren, die am vergangenen Freitag stattfanden, gab es mit der Umbesetzung des Gläubigerausschusses einen kleinen Erfolg für die AnlegerInnen. Insgesamt bleiben die Aussichten auf eine gute Quote allerdings bescheiden. Rein aus der vorhandenen Substanz ist höchstens ein einstelliger Prozentsatz zu erwarten.

Amtsgericht. Es begann sehr chaotisch in Leipzig. Um 9 Uhr sollte die erste Gläubigerversammlung der UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG beginnen. Kurz nach 11 Uhr begann dann tatsächlich der Einlass. Zu der Zeit hätte nach den Plänen des Gerichts bereits die Versammlung der Festzins V laufen sollen. Die Festzins V kam auch dran, aber erst nach 14 Uhr. Zu der Zeit hat dann sogar das Gericht eingesehen, dass der eigene Zeitplan nicht funktioniert und deshalb die Versammlungen für Festzins VIII (geplant um 12 Uhr) und Festzins VI (geplant um 13.30 Uhr) verschoben. Erstere soll nun am 10. Dezember um 9 Uhr und zweitere am 3. Dezember, ebenfalls um 9 Uhr stattfinden. Die zum Teil weit angereisten AnlegerInnen waren nicht begeistert, als man sie einfach wieder nach Hause schickte.

Am 5. November 2021 fanden die ersten Gläubigerversammlungen zu insolventen UDI-Gesellschaften beim Amtsgricht Leipzig statt
Hinter dieser Tür fanden die ersten beiden Gläubigerversammlungen zu insolventen UDI-Anlagegesellschaften statt.
Quelle: Stefan Loipfinger

Stimmungsbild. Da der Zugang zu den Gläubigerversammlungen nur für AnlegerInnen und deren Anwälte gestattet war, stammen diese Erkenntnisse aus den zahlreichen Gesprächen in dem schönen Vorraum zum Gerichtssaal. Die Grundstimmung reichte von gereizt über enttäuscht bis zu frustriert. Manche ließen kein gutes Haar an den ehemaligen Geschäftsführern, andere beschwerten sich über das Procedere, durch das sie ihre Interessen gefährdet sahen: „Die haben das doch alles längst im Hinterzimmer ausgekartelt,“ bemerkte ein Anleger zu der Thematik, dass UDI-Chef Rainer Langnickel im Vorfeld Stimmen für einen Anwalt sammelte. Eine Anlegerin meinte vor der Sitzung etwas süffisant, sie sehe die Versammlung wie ein trauriges Theaterstück. Mit ihrer Beteiligung hätte sie halt ein sehr teures Ticket gekauft. Mit diesem Humor war sie aber in der Minderheit.

Beschlüsse. Nach der endlos dauernden Stimmenerfassung wurde hinter den verschlossenen Türen als erstes heftig über die Anerkennung der Vollmachten für Rechtsanwalt Dr. Christoph Freiherr von Hutten diskutiert. Er hat diese erlangt, weil UDI-Chef Rainer Langnickel AnlegerInnen regelrecht dazu nötigte. Das Gericht hat am Ende das von ihm vertretene Kapital mit 25 Prozent bewertet. Sein Einfluss war damit begrenzt. Mit Abstand am meisten Stimmen vertraten die beiden Rechtsanwälte Peter Mattil und Prof. Dr. Georg Streit. Sie und die Mehrheit der anderen Anwesenden bestätigten den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Wallner. Der Gläubigerausschuss ist allerdings deutlich verändert worden. Statt bisher drei sind nun fünf Personen bestellt. Peter Mattil wurde als einziger bestätigt. Neu hinzu kamen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Georg Streit, Dr. Stephan Greger, Nikolaus Lutje und Sascha Schiller.

Bericht. Insolvenzverwalter Wallner hat in seinem Bericht die jeweilige Situation der beiden am Freitag behandelten UDI-Gesellschaften beschrieben. Die reine Substanz in Form weiter gegebener Nachrangdarlehen an verschiedene Projektgesellschaften ist leider sehr dürftig. Das meiste Kapital ist dort nicht mehr vorhanden, so dass nur mit einstelligen Insolvenzquoten zu rechnen ist. Außerdem muss er erst überhaupt Zugriff erhalten, weil die Weitergabe der Anlegergelder über Nachrangdarlehen keine direkten Zugriffsrechte ermöglicht. Eine D&O-Versicherung für die frühere Geschäftsführung ist angesichts der betraglichen Begrenzung auf 2,5 Millionen Euro für alle UDI-Unternehmen zusammen auch wenig ergiebig. Sogar über die Vermögensverhältnisse des UDI-Gründers äußerte sich Wallner, wonach dort im Zweifel wenig zu holen sei. Über das Vermögen seines Nachfolgers wusste der Insolvenzverwalter nichts zu berichten.

Loipfinger’s Meinung. Zumindest die von Investmentcheck in Frage gestellten Gläubigerausschussmitglieder der AMBG mbH und BSB Quack Gutterer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB sind nicht mehr dabei. Jetzt kontrollieren fünf Rechtsanwälte den Insolvenzverwalter. Leider fehlt damit betriebswirtschaftliches Know-how oder auch jemand mit Kenntnissen zu Biogasanlagen. Aber zumindest der befürchtete Einfluss von Rainer Langnickel ist vom Tisch. Auch die bestrittenen Forderungen der U 20 Prevent aus dem höchst fragwürdigen Projekt Matterhorn sind ein kleiner Erfolg für die AnlegerInnen. Nur leider sind die neuen Erkenntnisse über die betraglich unbedeutende D&O-Versicherung nicht gerade positiv. Und in den Gesprächen am Rande war auch nichts Neues zu hören über die Situation der noch nicht insolventen UDI-Gesellschaften.

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