Insolvenzverfahren bei Bonus.Gold

Gutachten soll klären, ob die Masse für die Kosten reicht

Vor gut einem Jahr verschwanden die Chefs des Kölner Goldanbieters Bonus.Gold GmbH in die Türkei. Seit dem bangen die AnlegerInnen um ihre 830 Kilogramm des glänzenden Edelmetalls. Vor rund einem Jahr übernahm ein Ernst Günther Dollmann die Bonus.Gold mit seiner im englischen Dartford ansässigen Desire Estate Limited. Jetzt hat das zuständige Insolvenzgericht in Köln einen Sachverständigen damit beauftragt, ein paar grundlegende Fragen zu klären. Nicht gut klingt es, wenn unklar ist, ob die Masse überhaupt für die Kosten eines Insolvenzverfahrens reicht.

Beschluss. Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren bei der Bonus.Gold GmbH den Beschluss gefasst, den Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker mit einem Sachverständigengutachten zu beauftragen. Er soll prüfen, ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist und ob Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind. Weiterhin soll er sich dazu äußern, ob „ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten gegebenenfalls für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen“. Auf Anfrage von Investmentcheck bat der Insolvenzspezialist von White & Case um Verständnis dafür, dass er nur dem Amtsgericht Köln über den Stand seiner gutachterlichen Ermittlungen berichten könne.

Lange glänzte alles im Showroom der Bonus.Gold GmbH
Wie viel von dem Gold der AnlegerInnen wohl noch da ist? Bis Sommer 2020 waren die Auslagen noch voll.
Bild: Stefan Loipfinger

Fachmeinung. Die Rechtsanwältin Corinna Ruppel von CDR-Legal vertritt eine Reihe geschädigter AnlegerInnen bei Bonus.Gold. Sie sieht in dem Beschluss einen wichtigen Schritt endlich für mehr Klarheit zu sorgen: „Das Amtsgericht Köln hat zuerst ein Sachverständigengutachten nach Paragraph 5 Insolvenzordnung in Auftrag gegeben. Damit ist noch nicht sicher, dass das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird. Aufgabe des Gutachters ist erst einmal festzustellen, ob überhaupt ein Eröffnungsgrund vorliegt und viel wichtiger, ob genügend Geld vorhanden ist, die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Für die Anleger ist es aber trotzdem ein wichtiger Schritt. Erstmals schaut ein Unbeteiligter sich das Unternehmen und die Finanzen an. Damit verbunden ist auch die Hoffnung, genauere Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse und insbesondere die Goldbestände zu bekommen. Informationen, auf die die Anleger bislang vergeblich gewartet haben.“ Immer wieder erklären muss sie Geschädigten, dass selbst wenn Gold vorhanden wäre, dieses noch lange nicht jemanden zugeordnet wird: „Da das Gold nicht den Anlegern übergeben wurde, muss der Anleger anhand seiner Unterlagen nachweisen, welche Goldbarren genau ihm gehören. Dies könnte er zum Beispiel anhand einer Nummer, die in seinen Unterlagen vermerkt ist, und die sich auch auf dem Goldbarren befinden. Oder es gibt ein Schließfach, in dem sich nur sein Gold befindet. Sobald aber Goldbarren verschiedener Anleger miteinander aufgehoben werden, und diese nicht einzeln zuordenbar sind, hat der Anleger keinen Anspruch auf Aussonderung. Der Anleger kann dann seinen Anspruch nur noch wie jeder andere Gläubiger zur Insolvenztabelle anmelden.“ Und ab da wird es höchstwahrscheinlich schwierig werden, weshalb Ruppel eine hohe Verantwortung beim Vertrieb sieht: „Auch bei Bonus.Gold spielen die Vermittler wieder einmal eine unrühmliche Rolle. Bei einem Blick auf die ganzen fehlgeschlagenen Goldanlagen wie PIM Gold, BWF oder DWL hätte doch jeder erfahrene Vermittler sofort misstrauisch werden müssen. Stattdessen versichern sie den Anlegern, dass diesmal alles gut wird. Daher ist natürlich auch hier die Vermittlerhaftung wieder mal ein Thema.“

Staatsanwaltschaft. Vor gut einem Jahr hat Investmentcheck über eine Hausdurchsuchung berichtet. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen zwei Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall. Seitdem hat Investmentcheck mehrfach nach dem Stand des Verfahrens gefragt. Im Frühjahr hieß es, dass die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen keine Auskünfte dazu erteilen könne. Im Sommer teilte die Pressesprecherin auf Anfrage mit, dass die Ermittlungen andauern, da es sich „um ein umfangreiches Verfahren mit komplexen Tatvorwürfen“ handle. Aktuell gibt es immer noch nichts Neues: „Die Ermittlungen dauern an und die Erteilung weitergehender Auskünfte ist mir derzeit nicht möglich.“

Loipfinger’s Meinung. Es ist stark zu befürchten, dass von dem Kundengold nicht mehr viel zu finden sein wird. Auch der Verkauf der Bonus.Gold GmbH an einen „Entschuldungsberater“ mit Sitz in England macht wenig Hoffnung. Noch müssen wir zwar die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens abwarten, aber wenn es ungünstig ausgeht, wird die Insolvenzakte Bonus.Gold einfach mangels Masse geschlossen. AnlegerInnen bleibt dann nur noch der Weg von Haftungsansprüchen gegen andere Beteiligte wie beispielsweise den Wirtschaftsprüfer, der Goldbestände bestätigte, die nun nicht mehr da sind. Ob das gelingt, ist sehr fraglich. Ähnlich wie bei einem Frankfurter Rechtsanwalt wird es sehr schwer werden, diese Nutznießer eines perfiden Systems in die Verantwortung zu nehmen. Von der Familie Kaynar, die sich offenbar in ihr Heimatland abgesetzt hat, ganz zu schweigen.

Service. Wenn Sie über Bonus.Gold mit anderen AnlegerInnen diskutieren wollen, dann können Sie sich gerne im Forum Investmentcheck.Community eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und kann Ihnen weitere Erkenntnisse für Ihre Anlageentscheidungen liefern. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von investmentcheck.de interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter eintragen. Sie erhalten dann wöchentlich eine entsprechende Mail.

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