Weitere Insolvenzanträge bei Green City

Drei Anleihen-Emittenten sind zahlungsunfähig

Nach den eingeleiteten Insolvenzverfahren der Green City AG und deren Tochter GCE Kraftwerkspark I GmbH wurden nun fünf weitere Insolvenzanträge gestellt. Betroffen sind die Anleihenemittenten GCE Kraftwerkspark II und III sowie die GC Solarimpuls I. Weiterhin gibt es noch Anträge auf Eigenverwaltung bei der Summiq AG und deren Tochter Summiq Management. Angesichts der Warnmeldungen im Dezember 2021 ist dieser Schritt nicht überraschend. Bei den drei Anleihenemittenten geht es um ein Volumen von 116 Millionen Euro.

Vorgeschichte. Im Dezember überraschte Green City sehr viele Investoren mit Ad-hoc-Meldungen, wonach einige Anleihen ausfallgefährdet sind (Dunkle Wolken über Green City). Eine Kapitalerhöhung im Januar 2022 sollte dann den Gesamtkonzern retten, was aber misslang. Deshalb kam es einige Tage nach der gescheiterten Hauptversammlung zu den ersten beiden Insolvenzanträgen. Insgesamt geht es bei der Green City-Gruppe um rund 250 Millionen Euro Anlegerkapital, mit dem Investitionen in Höhe von 535 Millionen Euro finanziert wurden.

Green City Solaranlage auf dem Bayerischen Landtag (Maximilianeum)
Green City Solaranlage auf dem Bayerischen Landtag (Maximilianeum)
Foto: Green City AG, Achim Schroer

Pleitewelle. Nachdem die Green City AG als Mutter eine ganz zentrale Rolle im Konzern einnahm und zahlreiche Töchter ihr Gelder geliehen haben, war es im Grunde nur eine Frage der Zeit, bis die Pleitewelle weiter rollte. Aktuell sind nun für fünf Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt worden:
– Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (am 16. Februar 2022) mit den Schuldverschreibungen Tranche A (ISIN DE000A161MQ1/WKN A161MQ) sowie Tranchen B (ISIN DE000A161MR9/WKN A161MR sowie ISIN DE000A14KH45/WKN A14KH4) sowie die Namensschuldverschreibungen der Tranchen A und B
– Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (am 16. Februar 2022) mit den Schuldverschreibungen Tranche A (ISIN DE000A2AALN4/WKN A2AALN), die Tranche B (ISIN DE000A2AALP9/WKN A2AALP) und die Tranche C (ISIN DE000A2G8V82/WKN A2G8V8)
– Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG (am 16. Februar 2022) mit der Schuldverschreibung ISIN DE000A2GSTH8/WKN A2GSTH
– SUMMIQ AG (am 14. Februar 2022)
– sowie deren Tochter SUMMIQ Management GmbH (am 14. Februar 2022)

Vorläufiger Verwalter. Bei den ersten vorläufigen Insolvenzverfahren wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Münchner Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Bei den neuen Anträgen wurde eine Eigenverwaltung beantragt, bei der Bierbach als vorläufiger Sachwalter eingesetzt werden soll. Die Green City AG hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Insolvenzen der beiden Kraftwerksparks-Gesellschaften und der Solarimpuls-Gesellschaft keinen unmittelbaren Einfluss auf den Sanierungsprozess der Green City AG hätten. Der vorläufige Insolvenzverwalter der Green City AG will das operative Geschäft der Green City AG in vollem Umfang aufrechterhalten und alle laufenden Projekte fortführen. Auch die kaufmännische und technische Betriebsführung der bereits in Betrieb befindlichen Anlagen sei vollumfänglich sichergestellt.

Forum Green City auf Investmentcheck.Community

Loipfinger’s Meinung. Die weiteren Insolvenzverfahren sind wenig überraschend, so wie nicht überraschend sein wird, wenn noch weitere Insolvenzanträge folgen. Denn der Konsolidierungskreis des Konzerns umfasst noch eine lange Liste weiterer mittelbarer und unmittelbarer Beteiligungen. Spannend wird die nächsten Tage, ob das Gericht den Anträgen auf Eigenverwaltung folgt.

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