Hintergrund. Über das fragwürdige Geschäftsmodell in Form von quersubventionierten Mieten berichtete Investmentcheck schon im Oktober 2020. Dann kam es im Dezember 2021 zu zahlreichen Hausdurchsuchungen und Vermögensarresten der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Die Folge waren 18 Insolvenzanträge für verschiedene Lichtmiete-Unternehmen.
Antragsrücknahme. Wie Investmentcheck gerade erfahren hat, nahm der Lichtmiete-Chef Alexander Hahn heute die Insolvenzanträge beim Amtsgericht Oldenburg zurück. Auf Nachfrage bestätigte einer der vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings, dass sowohl die Zahlungsunfähigkeit als auch die Überschuldung weiterhin vorliegen. Sogar erhebliche Fehlbestände von Lampen bestätigte er auf Nachfrage, wollte aber über die Höhe noch keine Aussage treffen, da er hierzu dem Gericht nicht vorgreifen möchte. Dem Gericht liegt allerdings ein entsprechender Bericht dazu vor, in dem die Fehlbestände konkret beziffert seien. Schließlich betätigte er sogar, dass für ihn die Rücknahme der Insolvenzanträge missbräuchlich sei.
Loipfinger’s Meinung. Für mich werden hier auf dem Rücken der AnlegerInnen juristische Spielchen betrieben, die vor allem erhebliche Kosten produzieren. Wenn Lampen fehlen, wenn die Mieten hinten und vorne nicht reichen, um den Kapitaldienst nachhaltig zu bedienen, wenn immer noch Überschuldung vorliegt, dann ist nicht davon auszugehen, dass jetzt alles gut wird. Im jetzigen Stadium kann man nur spekulieren, was die Hintergründe sind. Für mich riecht das nach einem Abbruch des M&A-Verfahrens, um später über ein Schutzschirmverfahren oder ähnliches die Assets von den Anlegergeldern zu trennen. Es wird sehr spannend, wie das Gericht mit der Rücknahme der Insolvenzanträge umgeht.
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