UDI: Unendlich dreiste Informationspolitik

Rainer Langnickel spürt zunehmend Widerstand von UDI-AnlegerInnen

Leider gibt es bei UDI kein „Ende mit Schrecken“, sondern nur einen „Schrecken ohne Ende“. Der seit 2020 verantwortliche UDI-Chef Rainer Langnickel glänzt, wie seine Vorgänger, mit extremer Intransparenz. AnlegerInnen sollten ihre Darlehensansprüche bei verschiedenen Anlagegesellschaften für kleines Geld verkaufen, ohne dass sie über die Werthaltigkeit ihrer Darlehen oder die Bonität der Aufkäufer informiert wurden. Zum Glück scheiterte das Projekt, ähnlich wie der unsinnige Versuch bei zwei anderen Anlagegesellschaften, Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung einzuleiten. Bei zwei Genussrechts-Emissionen will Langnickel bezahlte Zinsen und Tilgungen zurückhaben. Sein Vorgehen stellt er schon fast als gute Tat dar. Leider erklärt er aber nicht, wo der Vorteil für AnlegerInnen ist, wenn sie erst Geld zurückzahlen, das dann später nach Abzug von Kosten wieder ausgeschüttet werden könnte.

Fragwürdige Kaufangebote. Über viele Wochen hat Rainer Langnickel versucht, von AnlegerInnen bei verschiedenen UDI-Produkten deren Darlehen zu Schnäppchenpreisen aufzukaufen. Betroffen waren die UDI Energie-Festzins-Gesellschaften 10 bis 14 sowie UDI Sprint Festzins IV. Von den 79 Millionen Euro ursprünglicher Anlagesumme sollten sie zum Teil 20 und zum Teil 25 Prozent zurückerhalten. Aber nicht sofort, sondern über sieben Jahre gestreckt von Gesellschaften, deren Bonität höchst fragwürdig ist. Informationen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Emittentengesellschaften gab es ebenso wenig wie brauchbare Auskünfte zu den Aufkäuferinnen, die als Projektgesellschaften zum Teil seit Jahren ihren Kapitaldienst nicht mehr bedienen können. Nicht einmal an die gesetzlichen Transparenzpflichten bezüglich der Jahresabschlüsse hält sich UDI-Chef Rainer Langnickel. Sie mussten blind seinen Versprechen einer „unkomplizierten und wirtschaftlich guten Lösung“ vertrauen. Sein Ziel sei es, „in dieser schwierigen Situation das beste Ergebnis für alle Beteiligten zu erzielen und höhere Rückzahlungen zu ermöglichen als dies in Insolvenzverfahren der Fall sein dürfte.“

UDI-AnlegerInnen wehren sich mit der IG-UDI
Die IG-UDI wirbt mit einer eigenen Homepage um neue Mitglieder, um die Interessen aller AnlegerInnen besser durchsetzen zu können.
Quelle: www.ig-udi.de

Kaufangebote zurückgezogen. Während vorher die „Lösung“ die Annahme der Angebote war, änderte Langnickel nun seine Argumentation: „Zusammen mit der Schuldenschnittaktion von Frühjahr 2021 hat sich nunmehr die Mehrheit der Anleger und Anlegerinnen für die vorgeschlagenen Lösungen im Rahmen der Sanierung ausgesprochen.“ Was die vorgeschlagene Lösung aber sein soll, ist den AnlegerInnen nicht mitgeteilt worden. An anderer Stelle in dem Schreiben zur Nichtannahme der Kaufangebote spricht er auch von einer Lösungssuche: „Dieses positive Feedback nimmt das Sanierungsteam der UDI-Gruppe als Ansporn und sucht weiterhin nach einer guten Lösung für alle Beteiligten. Wir möchten Ihnen in den nächsten Wochen nochmals einen Lösungsvorschlag anbieten,“ schrieb Langnickel in seiner Nichtannahme-Erklärung.

Neue Insolvenzverfahren. Zwei weitere Anlagegesellschaften haben zwischenzeitlich Insolvenzanträge gestellt. Das Amtsgericht Leipzig hat vorläufige Verfahren für die te Solar Sprint II GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IN 2361/21) und die te Solar Sprint III GmbH & Co. KG (Aktenzeichen 401 IN 2365/21) eingeleitet. Rüdiger Wallner von der Kanzlei WallnerWeiß wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das passierte auch auf einstimmigem Vorschlag der als Mitglieder eines Gläubigerausschusses vorgeschlagenen Rechtsanwälte Peter Mattil, Dr. Stephan Greger und Sascha Schiller. Sie vertreten jeweils die Rechte verschiedener AnlegerInnen und haben sich trotzdem in ihren Bewerbungen für eine ursprünglich beantragte Eigenverwaltung ausgesprochen. Diese ergibt keinen Sinn, nachdem vorher die Finanzaufsicht BaFin eine Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts anordnete. Auf Nachfrage ging Langnickel nicht auf das Thema ein und wies die Verantwortung weit von sich: „Bei den Nachrangdarlehen te Solar Sprint II und III handelt es sich um Finanzinstrumente, die lediglich von der UDI GmbH vermittelt wurden. Die Investitionsentscheidungen erfolgten durch die Emittentinnen, die erst Ende 2020 mit der Übernahme durch die Dalasy zur UDI-Gruppe kamen.“

Ermittlungen. Wegen eventuell verbotener Geschäfte nach Kreditwesengesetz (KWG) ermittelt die Staatsanwaltschaft Chemnitz. Es geht um Paragraph 54 – Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis. Denn auch schon 2021 wurden bei verschiedenen Anlagegesellschaften nach Abwicklungsanordnungen der BaFin Insolvenzanträge auf Eigenverwaltung gestellt. Dagegen hat die Finanzaufsicht bei Gericht interveniert und nun wurden erneut Anträge auf Eigenverwaltung gestellt, mit der eine Sanierung und mögliche Unternehmensfortführung angestrebt wird. UDI weist die Vorwürfe zurück, von denen man nichts wüsste. Die seitens der BaFin gesetzten Fristen seien stets eingehalten worden. Nach Erlass von Abwicklungsanordnungen habe man jeweils Insolvenzanträge gestellt.

Genuss mit Reue. Besonders hart könnte es die AnlegerInnen der UDI Genussrechte treffen. Diese von 2007 bis 2010 angebotenen Anlagemodelle investierten ebenfalls in zwischenzeitlich weitgehend bonitätsschwache Projektgesellschaften. Langnickel will nun in der Vergangenheit ausgezahlte Zinsen zurück, weil diese gemäß den Vertragsbedingungen nur bezahlt werden hätten dürfen, wenn sie entsprechend verdient wurden. Ohne allerdings auf Verjährungsfragen oder auf eine Differenzierung zwischen verdienten und nicht verdienten Zinsen einzugehen, forderte er Rückzahlungen bis ins Jahr 2007. Seit Wochen warten die verunsicherten AnlegerInnen auf Post von der Schlichtungsstelle in Hamburg, über die Langnickel die Durchsetzung seiner Ansprüche versucht. Auf Nachfrage lässt Langnickel ausrichten, er würde nur zum Wohle der Gesellschaft handeln. Aufgrund eines erstinstanzlich verlorenen Urteils gegen einen früheren Geschäftsführer sei er „gezwungen“ worden, die „widerrechtlichen Auszahlungen an die Anleger/innen von diesen kurzfristig zurückzufordern“. Die Niederlage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sei für ihn überraschend gewesen. „Das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer ist nicht rechtskräftig; seitens der UDI-Gruppe wurde Berufung beantragt.“

Loipfinger’s Meinung. Es ist schon schlimm genug zu sehen, wenn AnlegerInnen mit fragwürdigen Investments ihr Geld verlieren. UDI-Gründer Georg Hetz war schlimm und hat eine Werthaltigkeit von Assets vorgetäuscht, um immer wieder mit neuem Anlegergeld Löcher stopfen zu können. Sein Nachfolger Stefan Keller wollte eigentlich nur an die ökologisch denkenden AnlegerInnen ran und ihnen grün angepinselte Immobilieninvestments zu verkaufen. Auch er lebte die Intransparenz seines Vorgängers fort und blendete mit angeblichen Sanierungsbemühungen, um neue Produkte verkaufen zu können. Rainer Langnickel als dritter Unternehmenslenker ist hingegen besonders skrupellos. Mit Matterhorn I und II hat er AnlegerInnen völlig intransparente Kaufangebote unterbreitet. Von den GenussrechtsanlegerInnen fordert er ohne belastbare Informationen tausende von Euro zurück, obwohl dies zum Großteil nicht rechtens sein dürfte. Erhebliche Teile der Zinsen wurden tatsächlich aus erwirtschafteten Gewinnen bezahlt und ein Teil der Forderungen ist längst verjährt. Es wirkt fast so, als ob er einfach nur auf den gutgläubigen Anteil in der Anlegerschaft abzielt, die auf seine leeren Versprechen und seine Drohgebärden hereinfallen. Die Interessengemeinschaft geschädigter UDI-AnlegerInnen (ID-UDI) hat deshalb viel zu tun, da sie auch noch gegen vermeintliche Anlegerschutzanwälte kämpfen muss, die mit fragwürdigen Stimmrechtsvollmachten passiver AnlegerInnen die Interessen der aktiven AnlegerInnen überstimmen. So zumindest geschah es auf den Gläubigerversammlungen der insolventen UDI-Festzinsgesellschaften II bis IX.

Service. Wenn Sie über UDI mit anderen AnlegerInnen diskutieren wollen, dann können Sie sich gerne im Forum Investmentcheck.Community eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und kann Ihnen weitere Informationen zu Ihren Anlagen liefern. Um mit einer von AnlegerInnen gegründeten Interessensgemeinschaft Kontakt aufzunehmen, informieren Sie sich auf deren Homepage IG-UDI.de. Die gesammelte UDI-Berichterstattung bei Investmentcheck ist hier abrufbar. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von Investmentcheck.de interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter eintragen. Sie erhalten dann Informationen wöchentlich in einer Mail zusammengefasst.

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