Scheidung mit Gebrüll

KW 12/2022: Kommentar von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,

diesen Newsletter schreibe ich auf der Rückfahrt von Nürnberg. Ich war beim dortigen Landgericht und habe eine mündliche Verhandlung besucht: Leonidas Associates AG gegen Leonidas Management GmbH. Das klingt wie Müller gegen Müller in einer Scheidungssache. Um eine Trennung ging es tatsächlich und schmutzige Wäsche wurde auch genug gewaschen.

Der Reihe nach ganz kurz: Die AG, die bei vielen Leonidas-Fonds als Anbieterin aufgetreten ist, möchte Millionen von der Management GmbH, an die erhebliche Gebühren der Fonds gingen. Die Arbeit machten aber offenbar zu erheblichen Teilen von der AG bezahlte MitarbeiterInnen. So die Klägerseite. Die Beklagte sieht das ganz anders und hat am Ende des Gütetermins 200.000 Euro als Vergleich angeboten. Nicht einmal die Vorsitzende Richterin nahm das Ernst. Sie wirkte zum Teil etwas genervt, weil die Vertragslage wohl ziemlich chaotisch ist. Der Beklagtenargumentation, dass die Umstrukturierungen nur zum Wohle der ArbeitnehmerInnen vorgenommen wurden, schenkte sie keinen Glauben.

Verhandlung Landgericht Nürnberg-Fürth am 24.03.2022
Verhandlung Landgericht Nürnberg-Fürth am 24.03.2022 Bild: Stefan Loipfinger

Bei mir entstand der Eindruck, dass man die AG bewusst aushöhlen wollte, damit die für viele Prospekte verantwortliche AG im Zweifel keine Substanz mehr hat. Außerdem haben die beiden Parteien unterschiedliche Gesellschafterstrukturen, die auch ein starkes Motiv für die Geldverschiebungen darstellen könnten. Das Beklagtenargument, man musste das machen, um am Markt bestehen zu können, klingt wie eine hohle Phrase. Meinen Hut hätte ich schon fast ausgepackt, als suggestiv gefragt wurde, wo man das geforderte Geld denn hernehmen solle. Da bleibe ich bei der Richterin, die die Vorgänge als „nicht koscher“ bezeichnete. Fast vom Stuhl bin ich gefallen, als sie in der öffentlichen Verhandlung ein „strafrechtliches Gerüchle“ aussprach. Natürlich darf damit keine Vorverurteilung verbunden sein. Aber so eine Aussage von der Vorsitzenden Richterin einer Handelskammer habe ich auch noch nicht gehört.

Bleiben Sie gespannt.

Ihr

Stefan Loipfinger

P.S.: Die Anmeldungen für das Sachwerte-Kolloquium 2022 am 25. Mai laufen. Noch wissen wir nicht genau, wie viele TeilnehmerInnen coronabedingt ins municon am Münchner Flughafen reindürfen. Im Zweifel gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Wenn Sie also ohnehin kommen wollen, dann ist eine frühe Anmeldung vielleicht von Vorteil: [2-seitiger Flyer als pdf]

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