Investmentcheck-News KW 02/2022

Editorial von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr 2022 beginnt gleich mit einem Feuerwerk von Insolvenzverfahren bei der Deutschen Lichtmiete. Zuerst die AG und zwei Tochtergesellschaften, dann die drei Direktinvestment-Gesellschaften und nun auch die Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft. Überall ist Rüdiger Weiß als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Sein Job ist vermutlich nicht einfach, weil die Staatsanwaltschaft im Dezember Berge von Akten mitgenommen hat. Zum Glück hat die durch Dr. Sebastian Braun von RKGB beantragte Eigenverwaltung nicht geklappt. Als vorläufiger Sachwalter hätte Weiß es noch schwerer bei der Aufarbeitung gehabt.

Über 5.000 Lichtmiete-AnlegerInnen haben nun viele Fragen. Bestätigen sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft oder wird die Lichtmiete zum gigantischen Staatshaftungsfall, wie die Beschuldigten offenbar verbreiten? Funktioniert das über die THD Treuhanddepot geplante Sicherungsmodell oder war dieses nur eine Placebo-Beruhigungspille? Was sind die installierten Lampen eigentlich wert und gibt es überhaupt alle LED-Strahler? Wer diesbezüglich am Ball bleiben will, der kann mit diesem Antrag Mitglied in der Informationsgemeinschaft der Lichtmiete-Geschädigten werden.

Insolvenzanträge erschüttern die Deutsche Lichtmiete
Mehrere Insolvenzanträge bei der Deutschen Lichtmiete lassen AnlegerInnen um ihr Geld zittern.
Bild: Stefan Loipfinger

Knapp 500 Geschädigte gibt es außerdem bei dem Insolvenzverfahren der Leonidas III. Hier hat das Amtsgericht Fürth am 27. Dezember mit Tobias Rußwurm ebenfalls einen Anwalt der Kanzlei WallnerWeiß als vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Viele AnlegerInnen fielen aus allen Wolken bei der Nachricht, da ihnen am 22. Dezember von Ralf Schamberger noch eine Lösung der Probleme in Aussicht gestellt wurde. Zu dem Zeitpunkt war der Insolvenzantrag wohl schon gestellt.

Und weil damit noch nicht alle Insolvenzverfahren der letzten Tage aufgezählt sind, dürfen die beiden von UDI verkauften Produkte Solar Sprint Festzins II und III nicht fehlen. Hier hat das zuständige Amtsgericht in Chemnitz am 3. und 6. Januar Sicherungsmaßnahmen veröffentlicht. Wie man hört, wird wie bei den UDI-Festzins-Gesellschaften Dr. Jürgen Wallner von WallnerWeiß die Funktion des Verwalters übernehmen. Als wenn es nur noch eine Insolvenzverwalterkanzlei in Deutschland gäbe …

Bleiben Sie gesund und hoffnungsvoll im neuen Jahr 2022.

Ihr

Stefan Loipfinger

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