Investmentcheck-News KW 03/2022

Editorial von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Woche habe ich mehrfach die Geschichte vom riesigen Staatshaftungsfall gehört. Allerdings sehe ich keinen solchen im Zusammenhang mit der Deutschen Lichtmiete. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft hier völlig über das Ziel hinausgeschossen ist. Für mich ist das Geschäftsmodell der Lichtmiete nicht nachhaltig, da die Mieten der Endkunden massiv durch die Zwischenhandelsgewinne bei den Lampen quersubventioniert wurden.

Das habe ich schon 2020 geschrieben. Damals sagte mir der Lichtmiete-Chef, dass es sich nur um eine temporäre Mietdifferenz handelte. Angeblich sollte schon 2020 eine schwarze Null vorliegen. Neueste Zahlen bestätigen allerdings etwas anderes. Selbst die Planzahlen für 2022 zeigen nur Endkundenmieten von fünf Millionen Euro. Damit wird schwer eine Amortisierung von 200 Millionen Euro Anlegerinvestment gelingen.

18 Insolvenzverfahren laufen derzeit bei verschiedenen Unternehmen der Deutschen Lichtmiete
Die Liste der bisher vorläuig eingeleiteten Insolvenzverfahren bei der Deutschen Lichtmiete ist sehr lang.
Hintergrundbild: Deutsche Lichtmiete, Recherchen Investmentcheck.de

Gegen die Theorie der Sanierung und Geschäftsfortführung spricht übrigens auch die Tatsache, dass die rechtlichen Berater von RKGB eine Eigenverwaltung anstrebten, das Gericht aber einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte. Das von der Bremer HTB bekundete Interesse an der Übernahme des Geschäftsbetriebs hat das Gericht nicht überzeugt. Außerdem hat das Gericht neben Rüdiger Weiß als vorläufigen Insolvenzverwalter bei einem Teil der Lichtmiete-Unternehmen noch Malte Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Auch wenn die genauen Hintergründe für diese Aufsplittung der Aufgaben nicht bekannt sind, so spricht das nicht für ein einfaches Verfahren mit einem guten Ende.

Bleiben Sie gut informiert.

Ihr

Stefan Loipfinger

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