Gut, ich habe vor einem Jahr das negative Eigenkapital in der Konzernbilanz gesehen und nicht sofort weitreichendere Recherchen angestellt. Das hätte ich sicherlich getan, wenn ich den „Versagungsvermerk“ des Wirtschaftsprüfers zum Konzernabschluss 2017 entdeckt hätte. Wow, an so eine Ohrfeige von Wirtschaftsprüfern für die Verantwortlichen eines Unternehmens kann ich mich nicht erinnern.
Das wirft natürlich Fragen auf: Wie kann PSP am 25. September 2020 einen Versagungsvermerk für den Konzernabschluss 2017 abgeben und Baker Tilly testiert munter eine Woche später, am 2. Oktober 2020 den Konzernabschluss 2018 ohne Einwendungen? Wieviel Zugeständnis seitens der Wirtschaftsprüfer ist in diesem zeitlichen Zusammenhang enthalten, der dazu führte, dass die Öffentlichkeit über den Bundesanzeiger gleichzeitig am 12. Oktober 2020 darüber informiert wurde? Wie muss ein Finanzberater oder eine Bank damit umgehen, wenn deren Kunden dort investiert waren und damals noch schadlos verkaufen hätten können? Oder noch einfacher gefragt: Heilt ein vielleicht etwas großzügiges Testat die offenbar berechtigten Zweifel aus einem Versagungsvermerk für das Vorjahr?
Bleiben Sie mit mir am Ball.
Ihr
Stefan Loipfinger
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