Licht an – Licht aus

KW 10/2022: Kommentar von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,

Licht an, Licht aus. Wie oft kann man dieses Spiel betreiben, bis eine LED-Lampe den Geist aufgibt? Ich habe keine Ahnung, aber bei der Lichtmiete ist nun wieder das Licht ausgemacht worden. Diese Woche wurde vom Amtsgericht Oldenburg erneut für die Deutsche Lichtmiete AG, die Vermietgesellschaft und die Produktionsgesellschaft ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter agiert erneut Rüdiger Weiß. Gleiches gilt für die 3. Direktinvestitionsgesellschaft, die vor wenigen Minuten hinzukam. Angeblich soll es Bestrebungen gegeben haben, dass Malte Köster, der in der ersten Runde bei neun DLM-Gesellschaften bestellt wurde, auch hier das Ruder übernimmt. Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Köster bleibt der vorläufige Verwalter bei den DLM Direkt-Investitionsgesellschaften, zu denen ebenfalls das Amtsgericht Oldenburg vor wenigen Minuten die ersten vier vorläufigen Verfahren eröffnete.

Der Kampf im Hintergrund tobt ungewöhnlich massiv. Als Journalist werde ich von so vielen Seiten mit Infos bombardiert, dass ich schon nicht mehr weiß, wann ich meine Arbeit erledigen soll. Das ist alles Ultra spannend, aber auch eine Geldvernichtung sondergleichen. Die Beraterkosten verschlingen Millionen. Ich befürchte langsam, dass die noch vorhandenen Substanz gerade wie Eis in der Sonne dahinschmilzt.

Insolvenzanträge erschüttern die Deutsche Lichtmiete
Mehrere Insolvenzanträge bei der Deutschen Lichtmiete lassen AnlegerInnen um ihr Geld zittern.
Bild: Stefan Loipfinger

Ein paar Millionen sind zumindest von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden. Diese hat eine relativ neue Vorschrift genutzt und ruft Lichtmiete-AnlegerInnen dazu auf, dass sie Forderungen bei ihr anmelden können. Man würde – falls es zu einer Verurteilung der Beschuldigten käme – in ein paar Jahren das beschlagnahmte Geld verteilen. Ob das funktioniert, wenn jetzt wieder Insolvenzverfahren eröffnet wurden, ist zwar unklar. Man fragt zwei Anwälte und erhält drei Meinungen. Aber Schaden wird es nicht und das Formular ist in fünf Minuten ausgefüllt. Also kann man sich zumindest hier Kosten für einen Anwalt sparen. Obwohl es auch hier Anwälte geben soll, die dafür eine stramme Gebühr abrechnen wollen. Arme AnlegerInnen …

Bleiben Sie erleuchtet.

Ihr

Stefan Loipfinger

P.S.: Die Interessengemeinschaft geschädigter UDI-AnlegerInnen hat zwischenzeitlich mehrere hundert Mitglieder. Damit sie zukünftig noch besser gefunden wird, gibt es nun eine eigene Homepage. Wer als UDI-Geschädigter noch nicht Mitglied ist, der sollte unbedingt einmal vorbeischauen: IG-UDI.de

Beitrag teilen


Beitrag veröffentlicht

in

von