Faule Eier im Osternest

Investmentcheck-News KW 14 und 15/2022: Editorial von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,

stellen Sie sich vor, Sie haben als AnlegerIn ein Nachrangdarlehen vergeben und die Gesellschaft ist nun insolvent. Die Konstellation bei der Antragsstellung verursacht begründete Bauchschmerzen, ob hier alles im Anlegersinne läuft. Dann entscheiden Sie sich, an die Mitgeschädigten einen Brief zu schreiben, um diese zu sensibilisieren. Ich finde das super von dem Anleger, da ich seine Bauchschmerzen sehr gut verstehe und teile. Der vorläufige Insolvenzverwalter und der vorläufige Gläubigerausschuss sehen das anders und haben nichts Besseres zu tun, als einen Partneranwalt von Taylor Wessing zu beauftragen, Stellungnahmen zur „Verarbeitung personenbezogener Daten“ von verschiedenen Firmen einzuholen. Wenn ich den Stundensatz dieses Partneranwalts kennen würde, wäre ich wahrscheinlich noch enttäuschter über diese sinnlose Suche nach einem Datenleck, die zu Lasten der Insolvenzmasse geht. Vorgefallen ist das bei Leonidas III und vielleicht möchten AnlegerInnen ja beim vorläufigen Insolvenzverwalter anfragen, was er sich von dieser teuren Suchaktion verspricht.

Die Sinnsuche können wir gleich fortsetzen: Unsere liebe Finanzaufsicht hat wieder bei einem Nachrangdarlehen von UDI eine Abwicklungsanordnung erlassen. Das ist nicht neu, aber beim UDI Energie Festzins 11 hat sie selbst vor ein paar Jahren den Verkaufsprosekt gestattet. Ja, das Nachrangdarlehen wurde auch schon bei Emission mit dem Segen der BaFin-Gestattung als „Festzins“ beworben und verkauft. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und spekuliere, dass schon ein Rechtsanwalt an einem Brief für das Insolvenzgericht Leipzig arbeitet. Denn die Rückzahlung der Anlegergelder ist nicht möglich, weil das meiste in schon damals unrentable und damit nicht werthaltige Investments floss. Übrigens müssen wir nach weiteren solcher Anordnungen wohl nicht lange suchen. Die Nachrangklausel aus diesem Vertrag wurde im copy-and-paste-Verfahren häufiger verwendet.

Ein faules Ei hat der ehemalige UDI-Chef den AnlegerInnen der Hansapark-Anleihe ins Nest gelegt. Eigentlich hätte diese am 31. März zurückbezahlt werden sollen. Sie merken schon an der Formulierung, dass das nicht passierte. Dabei freuten sich die AnlegerInnen anfänglich noch über eine Gutschrift auf dem Konto, die dann aber wieder storniert wurde. Die AnlegerInnen in dem Forum Investmentcheck.Community fühlen sich ziemlich auf den Arm genommen. Und wer jetzt auf der Suche nach bonitätsmäßig vernünftigen Haftungsgegnern ist, der kann ja mal an das Haftungsdach der insolventen Vermittlerin denken. Denn ich habe schon bei der Platzierung die Plausibilität des Angebots in Frage gestellt, wie Sie in meinem damaligen Beitrag Umweg über Luxemburg nachlesen können.

Von einer letzten Suche ohne Erfolg kann ich Ihnen noch bei Jäderberg & Cie. berichten. Der Anbieter verkauft Investments in Sandelholzbäume. Schon seit drei Jahren diskutiere ich mit dem Chef über fehlende Jahresabschlüsse (Berichte 2020 und 2019). Immer wieder höre ich, dass man daran intensiv arbeite. Ich suche nach Gründen, warum ich das nach den vielen gebrochenen Zusagen noch glauben sollte.

Eine erfolgreiche Ostersuche wünscht Ihnen
Ihr
Stefan Loipfinger

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