Während in diesem Fall noch gilt: aufgehoben ist nicht aufgeschoben, haben bei der Lichtmiete die Untiefen des Insolvenzrechts gnadenlos zugeschlagen. Diese Woche fanden Gläubigerversammlungen bei den drei Direkt-Investitionsgesellschaften statt. Unter anderem ging es um die Wahl des endgültigen Insolvenzverwalters Rüdiger Weiß und dem ihn kontrollierenden Gläubigerausschuss.
Ich muss kurz theoretisieren: Ein institutioneller Investor meldet aufgrund von Investments in anderen Vehikeln wegen möglicher deliktischer Haftungsansprüche Forderungen von über 50 Millionen Euro an. Mit diesen Stimmen dominiert er die Versammlung und bestimmt im Grunde den Insolvenzverwalter, der später maßgeblich für die Anerkennung oder Ablehnung dieser Forderungen ist. Beide sind in einer entscheidenden Machtposition, unter der die Kleinanleger massiv leiden könnten, denn die Masse würde bei einer Anerkennung der Forderung natürlich völlig anders verteilt. Wenn dann auch noch ein Anwalt solche institutionellen Stimmen vertritt, der gleichzeitig von Kleinanlegern mandatiert ist, dann wird das Konfliktpotenzial noch unübersichtlicher. Ein im Anlegerforum Investmentcheck.Community sehr aktiver Anleger hat dies schon zu spüren bekommen. Er hat sich für den Gläubigerausschuss zur Verfügung gestellt, wurde aber nicht gewählt. Dort sitzen nun lauter Personen, die kein eigenes Geld investierten. Ein sehr aktiver Investor war nicht gewollt. Schade, dass sich Greenpeace so zurückhält, denn deren sechsstelliges Investment der Umweltstiftung Greenpeace könnte darunter ebenfalls leiden.
Genießen Sie das schöne Wetter.
Ihr
Stefan Loipfinger