Aber mit ehrlichen Informationen knausern auch andere: Rainer Langnickel hat die Genussrechtsanleger von UDI mit meines Erachtens unhaltbaren Rückforderungsansprüchen von Ausschüttungen überzogen und dazu Ende 2021 noch unzählige Klagen bei der Hamburger Schlichtungsstelle eingereicht. Offenbar nicht mit dem gewünschten Erfolg, denn jetzt bietet er einen Vergleich an. AnlegerInnen vom UDI Genussrecht I müssten beispielsweise noch 28 Prozent des geforderten Betrages bezahlen. Wer Ende 2021 auf Langnickel vertraute und bezahlte, ist mal wieder der Dumme. Auch jetzt würde ich keinesfalls unterschreiben, solange die Ansprüche nicht anständig und plausibel hergeleitet werden. Langnickel übt mit der Behauptung unredlichen Druck aus, wonach von der Schlichtungsstelle bereits Terminierungen in Hamburg vorgenommen wurden. Die persönliche Präsenz vor Ort sei zwingend erforderlich, wenn man nicht auf eigene Kosten einen Anwalt beauftrage. Das ist gelogen, wie Rechtsanwältin Corinna Ruppel auf ihrer Homepage erklärt. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist natürlich freiwillig.
Als dritte Kuriosität der Woche möchte ich Ihnen noch von einer Mail eines Exporo-Mitarbeiters berichten. Hintergrund waren Fragen zu einem der zahlreichen Problemfundings von Zinsland, die ein Teilnehmer des Anlegerforums Investmentcheck.Community an Exporo stellte. Eine inhaltliche Antwort gab es nicht. Stattdessen wurde ihm mitgeteilt, dass das 2019 als „Mega-Deal der deutschen Fintech-Branche“ gehypte Merger von Zinsland und Exporo „mittlerweile aufgelöst wurde“. Eine Hammerinfo, die für entsprechende Diskussionen im Forum sorgte. Zwischenzeitlich hat Exporo auf Nachfrage von mir die Mail als „unglücklich formuliert“ bezeichnet. Gerne können Sie sich eine eigene Meinung bilden und selbst nachlesen, ob man die Mail wirklich falsch verstehen konnte. Letztendlich ist es aber nicht entscheidend, denn Exporo will offenbar mit den Zinsland-Problemen nichts zu tun haben. Die eigenen Sorgen sind schon groß genug.
Behalten Sie einen kühlen Kopf.
Ihr
Stefan Loipfinger