Steiner’sche Abwesenheiten

Investmentcheck-News KW 40/2022 – Editorial von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,
vergangenes Wochenende wurden AnlegerInnen der UDI Energie Festzins 11 darüber informiert, dass ich zweifelhaft sei, weil ich die IG-UDI in ihren Entscheidungen beeinflusse. Natürlich tauschen wir uns regelmäßig aus, aber Entscheidungen treffen ausschließlich die geschädigten AnlegerInnen. So eine ehrliche Solidargemeinschaft gefällt UDI nicht. Sie versucht nun für die Fortsetzung der Gläubigerversammlung am 12. Oktober weitere Stimmen zu sammeln und die aktiven AnlegerInnen mal wieder mundtot zu machen. Um das zu erreichen, empfiehlt UDI erneut Dr. Stephan Greger (Dr. Greger & Collegen), Joachim Kleefeld (Mattil & Kollegen), Nikolaus Lutje (Kanzlei Bergdolt), Sascha Schiller (Schiller & Gloistein) sowie Prof. Dr. Georg Streit (Heuking Kühn Luer Wojtek). Ganz neu ist, dass ein Schreiben von Rechtsanwalt Jens Reime mitverschickt wurde, in der er für „eine größere Interessengemeinschaft“ unter seiner Führung werben darf. Auch Greger nutzt den neutralen Anstrich in Verbindung mit einer Interessengemeinschaft, ohne zu sagen, wessen Interessen im Vordergrund stehen.

Falls Sie zweifeln, ob ich in diesem ersten Absatz irgendetwas verdreht habe, dann stelle ich das gerne noch einmal klar. Ein höchst zweifelhafter Anbieter von Vermögensanlagen empfiehlt den geschädigten AnlegerInnen sich bestimmten Anwälten anzuvertrauen. Für mich ist das, als wenn mir das Finanzamt einen kostenlosen Steuerberater empfiehlt. Wie naiv muss man sein, damit man nach den Erfahrungen mit UDI immer noch auf eine Empfehlung von UDI vertraut? Und wie groß ist die Gier der empfohlenen Anwälte, die sich von UDI empfehlen lassen und dann in der Versammlung die Gläubigerautonomie mit Füssen treten, in dem sie der mit Abstand größten Gläubigergruppe nicht einmal einen Sitz im Gläubigerausschuss zugestehen? Oder ist das Gemauschel so schlimm, dass man ein einzelnes überstimmbares Gläubigerausschussmitglied der IG-UDI unbedingt verhindern will?

Bild: Zitat Stefan Loipfinger
Bild: Zitat Stefan Loipfinger

Apropos Gemauschel: Seit einigen Tagen ist die Homepage von Steiner + Company nicht mehr erreichbar. Das passt zu einer Information, die mir Rechtsanwalt Boris-Jonas Glameyer zukommen ließ. Er hat ein Versäumnisurteil gegen Steiner + Company sowie die S + C Treuhandgesellschaft erreicht, da beide Anwälte der Beklagten jeweils kurz vor der Verhandlung ihre Mandate niederlegten. Das ist an sich schon ein deutliches Zeichen. Aber es kommt noch dicker: Das Landgericht Hamburg informierte ihn, dass das Urteil der S + C Treuhandgesellschaft nicht zugestellt werden konnte. An einem Tippfehler in der Anschrift lag es nicht …

Bleiben Sie kritisch.

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: In meinem Anlegerforum finden Sie auch eine ausführliche Analyse des UDI-Schreibens (Zugang nur nach kostenloser Registrierung).

P.P.S.: Exporo kämpft gerade mit dem nächsten Insolvenzverfahren. Bei der ConReal Estate GmbH wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Davon betroffen könnte das Funding „Wohnen im Narzissenweg“ sein, bei dem bis zu 3,2 Millionen tokenbasierte Schuldverschreibungen ausgegeben wurden. Die insolvente ConReal Estate war der Projektentwickler und deren Tochter ConReal Pulheim GmbH fungierte als Darlehensnehmer. Mehr dazu ist auch in der investmentcheck.community nachlesbar.


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