Publity konnte nicht einmal die Gebühren reinverdienen

4/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,
vor gut zwei Wochen habe ich bei verschiedenen Grundbuchämtern als Journalist Einsicht in Grundbücher beantragt. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben solche Einsichtsrechte durch die Presse bei einem öffentlichen Interesse bestätigt. Da die jeweiligen Immobilien durch Crowdfundings finanziert wurden, müsste ein solches vorliegen. Diese Woche kam nun die erste Reaktion in Form einer Ablehnung. Der Richter meinte, ich hätte das „Verwertungsziel der Daten“ nicht erläutert. Dabei habe ich als Journalist angefragt und erklärt, dass die AnlegerInnen ihre Darlehen nicht zurückerhalten haben. Was wird ein Journalist mit den Informationen wohl tun? Prüfen und unter Abwägung von Persönlichkeitsrechten und anderer Fragen entscheiden, ob er etwas und gegebenenfalls was er davon öffentlich macht.

Wenn jemand einen Tipp hat, wie das alles schneller umsetzbar ist, dann bin ich dafür dankbar. Ansonsten werde ich weiter argumentieren und dranbleiben, um die Grundbuchauszüge einsehen zu können und eventuelle Ungereimtheiten aufzudecken. Und ich werde auch geduldig darauf warten, bis die anderen Anfragen irgendwann im Bearbeitungsstapel diverser Amtsstuben oben angekommen sind.

Die BaFin störte diese unmoralische Ertragsverteilung nicht
Die BaFin störte diese unmoralische Ertragsverteilung nicht

Geduld müssen auch die AnlegerInnen von Publity aufbringen. Diese Woche informierten Stephan Kunath und Frank Schneider über die schwierige Situation am Immobilienmarkt und warum es bei einigen Fonds nicht gelungen ist, die restlichen Objekte zu verkaufen. Besonders peinlich ist das beim Fonds 6, der schon Ende 2018 mit Ausschüttungen in Höhe von 148 Prozent aufgelöst werden sollte. Aktuell wird ein Verlust erwartet. Die Liste der Ausreden ist lang und hat eigentlich nichts damit zu tun, dass 2019 bis 2021 genug Zeit gewesen wäre, die angeblich so tollen Objekte gewinnbringend zu verkaufen. Stattdessen heißt es nun: „Hierbei müssen wir auch, die aktuelle Marktlage, die Zinspolitik sowie den Vermietungsstand ab 01.01.2023 berücksichtigen und einen Abschlag zum Verkehrswert der Gewerbeimmobilien akzeptieren, damit der Fonds Nr. 6 zeitnah geschlossen werden kann.“ Von einem börsennotierten Immobilienspezialisten hätte man mehr erwarten dürfen, wäre da nicht der wahre Grund völlig überzogener Gebühren, den eine BaFin bei der Gestattung irgendwie unberücksichtigt ließ. Schon bei Fondsauflage habe ich vorgerechnet, dass für die prognostizierten Ausschüttungen in Höhe von jährlich sieben Prozent beim Publity Fonds 7 eine Rendite von über 30 Prozent aus den Immobilieninvestments notwendig gewesen wäre (Olek’sche Gebührenmaschine). Mir liegt Mathematik halt mehr als juristische Haarspalterei.

Bleiben Sie kritisch.

Ihr
Stefan Loipfinger

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