Schlappe für One Square Advisors

OLG Oldenburg verbietet Verkauf von Lampen der Direktinvestoren

Das Landgericht Oldenburg ist vor drei Wochen dem Antrag auf Einstweilige Verfügung von Direktinvestoren für Lampen der Deutschen Lichtmiete noch nicht gefolgt (2 O 2878/22). Allerdings hat das Oberlandesgericht Oldenburg heute die Entscheidung korrigiert (2 U 8/23) und der DLM Deutsche Leuchtmittel verboten, bestimmte Lampen gegenüber Dritten zum Verkauf anzubieten. Die zwischenzeitlich in Novalumen umbenannte und zur One Square Gruppe gehörende Verwertungsgesellschaft muss damit eine von Dr. Wolfgang Schirp erstrittene empfindliche Schlappe im Kampf um das Restvermögen der insolventen Lichtmiete-Gruppe einstecken. Auch für die Arbeit des vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalters Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß ist dieser Beschluss kein Ruhmesblatt.

OLG Oldenburg. Wer das Urteil des OLG-Senats liest, fragt sich durchaus, wie ein Landgericht vorher zu einem anderslautenden Ergebnis kommen konnte. Im Verfügungsanspruch wird davon berichtet, dass sich Novalumen und deren Geschäftsführer Frank Günther offenbar eines Eigentums berühmt haben, von dem sie tatsächlich nicht Eigentümer sind. Schon im November 2022 habe man gegenüber einer Mieterin suggeriert, dass Novalumen das Geschäft der Deutsche Lichtmiete Gruppe uneingeschränkt – mithin auch den ihr ausdrücklich nicht übertragenen Geschäftsbereich der Leuchtmittel, die im Eigentum der Direktinvestoren stehen – fortführen würde. Als Anspruchsgrund sehen die Richter eine Wiederholungsgefahr. Die Schützenhilfe des Insolvenzverwalters Weiß, der den Nichteintritt in den Mietvertrag mit der Mieterin erklärte, überzeugte das Gericht nicht. Günther weigerte sich in einer mündlichen Verhandlung, die Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungserklärung zu beseitigen. Das Argument von negativer Presseberichterstattung kann schon deshalb nicht überzeugen, weil ein Urteil diese nun noch viel mehr befeuert. Die One Square-Gruppe hat zu Recht gegen Androhung von Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 Euro oder alternativ Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten untersagt bekommen, fremdes Eigentum zu verkaufen.

Mit der ersten Lichtmiete-Anleihe wurden auch 3 Millionen Euro für zwei Fertigungsstraßen finanziert.
Mit der ersten Lichtmiete-Anleihe wurden auch 3 Millionen Euro für zwei Fertigungsstraßen finanziert.
Quelle: Deutsche Lichtmiete (Pressemitteilung vom 24. Februar 2020)

Novalumen Schon vor der Urteilsverkündung hat Investmentcheck an Frank Günther die Frage gestellt, wie viele Lampen von ihm übernommen wurden und wie viele den Direktinvestoren als Eigentum zustehen: „Bei den Endkunden und im Lager wurde ein Bestand ca. 136.000 fertigen Leuchten festgestellt.[!sic] Hiervon konnten ca. 60.000 Leuchten den Direktinvestoren zugeordnet werden. Die übrigen ca. 76.000 Leuchten befanden sich im Eigentum der Lichtmiete-Gruppe und wurden von der NOVALUMEN erworben. Dazu kommen ca. 25.000 unfertige Leuchten im Lager, von denen ca. 5.000 Direktinvestoren zuzurechnen sind.” Das klang so, als ob eine klare Trennung bei den Beständen vorliegen würde. Andererseits erklärte er mit den Endkunden zu verhandeln, ohne dort offenbar zwischen den unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen zu unterscheiden: „Die Deutsche Lichtmiete hatte ca. [650] Mietverträge mit Endkunden abgeschlossen, deren Konditionen zum weit überwiegenden Teil nicht profitabel gestaltet waren. NOVALUMEN befindet sich aktuell im fortgeschrittenen Prozess, diesen Kunden ein Angebot zu unterbreiten bzw. die Mietverträge neu zu verhandeln. Bisher konnte nur in wenigen Fällen keine Einigung erzielt werden, so dass der Insolvenzverwalter den Nichteintritt erklären musste.“ Dazu passt ins Bild, dass man mit Direktinvestoren „verhandeln“ würde, wobei die Frage berechtigt erscheint, mit welchem Selbstverständnis dies passiert, wenn diesen bei einer Nichteinigung quasi die Lampen zur Abholung vor die Tür gestellt werden: „Auch in den Verhandlungen mit den Direktinvestoren ist es bislang nur in zwei Fällen dazu gekommen, dass keine Einigung erzielt werden konnte. In diesen Fällen werden die Leuchten der Direktinvestoren einen Herausgabeanspruch auf Ihre Leuchten, d.h. die Leuchten werden abgebaut und müssen von den Direktinvestoren beim Endkunden abgeholt werden.[!sic]“ Anlässlich des OLG-Urteils ergänzte Günther auf Nachfrage, dass die Entscheidung für ihn nicht nachvollziehbar sei. Er habe nie die Absicht gehabt, fremdes Eigentum zu verkaufen. Zukünftig würde man mit den Direktinvestoren eine Rahmenvereinbarung abschließen.

Insolvenzverwalter Weiß. Im Anlegerforum Investmentcheck.Community finden geschädigte AnlegerInnen zum Teil deutliche Worte für das fragwürdige Vorgehen des Insolvenzverwalters Weiß. Wie mit Günther abgestimmt antwortet die Kanzlei im Hinblick auf die eigentumsrechtlich den Direktinvestoren und der Insolvenzmasse zuzuordnenden Bestände. Zu vielen anderen Themen verweist die Kanzlei gleich auf Frank Günther: „Für die weiteren Fragen ist die Novalumen der zutreffende Ansprechpartner. Dies betrifft die Verhandlungen mit den Endkunden, Einigungen mit Direktinvestoren, die Verwertung der am Lager befindlichen Leuchten, Auskünfte zu Mitarbeiterzahlen sowie Auskünfte zu nicht von der Insolvenzverwaltung geführten Rechtsstreiten. Diese Themen fallen nicht (mehr) in die Sphäre der Insolvenzverwaltung.“ Dies ist schon deshalb merkwürdig, da der weitere Verlauf der Insolvenzverfahren von der Verwertung der Lampen abhängig ist. Befragt zur von Weiß angezeigten Masseunzulänglichkeit bei der Deutschen Lichtmiete AG kamen ebenfalls nur unkonkrete Antworten: „Sollte die Masseunzulänglichkeit bei der Deutsche Lichtmiete AG dauerhaft erhalten bleiben, dann würden die Insolvenzgläubiger dieser Gesellschaft keine Quote erhalten. Hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Insbesondere die Prüfung und Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche dürfte noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Auf die übrigen Verfahren hat die Masseunzulänglichkeit der AG keine direkten Auswirkungen.“

Gemeinsame Vertreter. Anders als bei den großen, von der Deutschen Lichtmiete AG begebenen Anleihen, gibt es bei der Anleihe der Deutschen Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mit Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen einen unabhängigen gemeinsamen Vertreter. Er hat vor einigen Tagen in einem Schreiben „Alarmstufe rot“ ausgerufen und heftige Vorwürfe gegen den Insolvenzverwalter Weiß erhoben. Er spricht von toxischen Interessenskonflikten in der Insolvenzverwaltung der DLM-Gruppe und erweitert das über den Verwalter hinaus auf die Gläubigerausschüsse: „Nicht nur zum Insolvenzverwalter habe ich wenig Vertrauen. Ich habe auch wenig Vertrauen in den Gläubigerbeirat. In ihm sitzt u.a. Herr Frank Günther von One Square, seines Zeichens gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der DLM AG und gleichzeitiger (mittelbarer) Erwerber der gesamten Lichtmiete-Gruppe. Derselbe Herr Günther sitzt auch im Gläubigerbeirat der Produktions GmbH und bei der Deutsche Lichtmiete AG und ist damit unser Gegner.“ mzs Rechtsanwälte bringen in dem Brandbrief ihre Enttäuschung über die Arbeit des Insolvenzverwalters zum Ausdruck, der „auch nach 1 Jahr so gut wie nichts gemacht hat, außer angeblich
zu prüfen“. Die laut mzs ineffiziente und defizitäre Arbeit des Insolvenzverwalters Weiß soll darin gipfeln, dass es noch nicht einmal „ein Aufforderungsschreiben an die D&O-Haftpflichtversicherung der Geschäftsleitung zu geben“ scheint. Es geschehe „praktisch nichts“.

Loipfinger’s Meinung. Es ist grausam seit Monaten mit ansehen zu müssen, wie der Insolvenzverwalter das Restvermögen der Deutschen Lichtmiete regelrecht vernichtet. Die Übertragung der Lampenverwertung auf die One Square-Gruppe im Herbst 2022 wirkte wie ein von Weiß alternativlos gemachter Schritt in dem Verfahren. Frank Günther sind ebenso wie Weiß Interessenkonflikte offenbar egal. Sie nutzen die Macht des Faktischen, um AnlegerInnen vor quasi determinierte Entscheidungen zu stellen. Das OLG Oldenburg hat nun unter Androhung von harten Strafen entschieden, dass Frank Günther kein fremdes Eigentum zum Verkauf anbieten darf. Danke im Namen aller Lichtmiete-DirektinvestorInnen an Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp von der gleichnamigen Berliner Kanzlei, der dieses Verfahren nun in zweiter Instanz gewinnen konnte.

Weitere Informationen finden Sie auf
https://investmentcheck.community
Diskutieren Sie mit anderen AnlegerInnen und ExpertInnen 
über die aktuelle Situation bei der Deutschen Lichtmiete.

Service. Wenn Sie über die Deutsche Lichtmiete mit anderen AnlegerInnen diskutieren wollen, dann können Sie sich gerne im Forum Investmentcheck.Community eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und kann Ihnen weitere Erkenntnisse für Ihre Anlageentscheidungen liefern. Sofern Sie regelmäßig an Informationen von Investmentcheck interessiert sind, können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter anmelden. Sie erhalten dann wöchentlich eine entsprechende Mail. Die gesammelte Berichterstattung zur Deutschen Lichtmiete können Sie hier abrufen. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz: DLM: OLG stoppt Verkauf von Leuchtmitteln der Direktinvestoren durch Frank Günther


Beitrag veröffentlicht

in

von