Grund zur Freude bei P&R und Leonidas

BGH weist erneut Anfechtungsansprüche zurück

Liebe Leserinnen und Leser,
es soll nicht zur Regel werden, aber Exklusiv-News für 80.000 AnlegerInnen sind eben eine Sonderausgabe wert. Zumal die zweite Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Anfechtungsansprüchen bei P&R nun wohl endgültig Klarheit schafft. Dieses Mal wurde die Münchner OLG-Entscheidung bestätigt, die den Sonderfall P&R-Leasing betrifft. Wenn überhaupt, dann hätte der BGH hier anders entscheiden können. Aber im Gegenteil: Er hat seinen Beschluss nicht einmal ausführlich begründet. Warum auch, das tat er ja schon in seinem ersten veröffentlichten Beschluss, der damit zusätzlich aufgewertet wird. Nur eines finde ich merkwürdig, bevor ich den hauptverantwortlichen Anlegervertreter zu Wort kommen lasse: Diese Entscheidung erging ebenfalls am 26. Januar 2023. Dabei teilte die Pressestelle zu diesem Verfahren am 9. März mit: „Die Sache liegt dem Senat noch zur Entscheidung vor.“ Hm, war das nur hier falsch oder kommen die nächsten Tage auch die zwei fehlenden Nichtzulassungsbeschwerden?

Die rechtliche Einordnung überlasse ich nun Rechtsanwalt Dr. Alexander Hobelsberger von der Münchner Kanzlei Hobelsberger & Neidlinger: „P&R-Anleger können aufatmen, die Pilotverfahren des Insolvenzverwalters sind jetzt höchstrichterlich und eindeutig zugunsten der Anleger entschieden. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs machen deutlich, dass er für alle P&R-Gesellschaften eine Anfechtbarkeit wegen unentgeltlicher Leistung klar ablehnt. Das gilt unabhängig davon, in welche P&R-Gesellschaft investiert wurde und ob der Rückkaufpreis für die Container im Einzelfall garantiert war, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass der Insolvenzverwalter nunmehr zügig die Anfechtungsansprüche wegen unentgeltlicher Leistung gegenüber allen betroffenen Anlegern fallen lässt.“

Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Gunsten von P&R-AnlegerInnen, Bild: Stefan Loipfinger
Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Gunsten von P&R-AnlegerInnen, Bild: Stefan Loipfinger

Damit könnte ich schon aufhören für heute, will aber die Gelegenheit auch für eine tolle Botschaft an die Leonidas-AnlegerInnen nutzen: Gestern fanden bei zwei Fonds außerordentliche Gesellschafterversammlungen statt. Allerdings hat nicht das Fondsmanagement eingeladen, sondern der Beirat, weil im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse nicht umgesetzt wurden und Fondschef Mark Hülk anschließenden Einladungsaufforderungen für Präsenzveranstaltungen nicht nachkam. Das Ergebnis: Über 95 Prozent lagen die Zustimmungsquoten für den Rauswurf des Managements. Wenn die zur HTB-Gruppe gehörende Re:Fonds nun immer noch auf eine Rechtswidrigkeit der Abstimmungen besteht und diese Beschlüsse nicht umsetzt, dann werde ich mir langsam schwer tun, weiter eine neutrale Haltung zu bewahren. Zumal das Fondsmanagement sogar versuchte, die Gesellschafterversammlung vom Nachmittag per Einstweilige Verfügung untersagen zu lassen, was ein Gericht aber ablehnte. Irgendwie vergessen da ein paar Leute, dass die Fonds mit dem Geld der AnlegerInnen arbeiten und deren Weisungen selbstverständlich umzusetzen sind.

Freuen Sie sich mit mir.

Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Mehr dazu finden Sie im Anlegerforum Investmentcheck.Community. Am Rande bin ich auch ein wenig stolz auf das Forum, aus dem heraus die Interessengemeinschaft Leonidas entstanden ist. Das soll aber nicht den Verdienst der engagiert kämpfenden Anleger der IG-Leo schmälern, denen der tolle Erfolg zu verdanken ist.

Die gesammelte P&R-Berichterstattung bei investmentcheck ist hier abrufbar

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