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31/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,
diese Woche durfte ich einen Schriftsatz der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek lesen, die von Exporo zur Verteidigung gegen Klagen zum Problemfunding „Am Hamburger Stadtpark“ beauftragt wurden. Für mich kommt es einer Bankrotterklärung gleich, wenn die Anwälte schreiben, dass Exporo „die ihr zur Verfügung gestellten Informationen nicht auf deren Richtigkeit oder Vollständigkeit hin überprüft“ habe. Wie passt das zur „professionellen Projektanalyse“, die Exporo bei neuen Schwarmfinanzierungen bewirbt? Auch durch das Klassen-Modell von Exporo, das ähnlich einem Rating den Hamburger Stadtpark mit einem „A“ auszeichnete, habe man „kein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen“. Das Exporo-Klassenmodell sei lediglich ein standardisiertes Verfahren ohne Gewähr, weshalb eine Haftung „unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt“ ausscheide.

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