Durchschlagender Erfolg für die IG-LEO

21/2023: Wöchentlicher Kommentar von Stefan Loipfinger

Liebe Leserinnen und Leser,
nach meinem Newsletter letzte Woche hat One Square Advisors eine dgap-Meldung veröffentlicht. Frank Günther schickte mir diese als Antwort auf meine Fragen, die damit natürlich nicht beantwortet wurden. Ich will hier nicht darüber spekulieren, wie wohl ein Psychologe urteilt, wenn ich über völlig überzogene Stundensätze und eine regelrechte Plünderung der Kassen von Novalumen berichte und in der dgap-Meldung ein „konsequentes Kostenmanagement“ proklamiert wird. Oder nehmen wir die ebenfalls erst nach Veröffentlichung zugeschickte Antwort von WealthCap zu meinen Fragen bezüglich des Desasters mit ihrem Nordamerika 16, der in eine angebliche Top-Immobilie im kalifornischen Silicon Valley investierte. Am skurrilsten fand ich die Aussage, dass sich die Zukunftsaussichten eines Investments nicht im Nettoinventarwert widerspiegeln würden. Und bei den Gebühren verwies der Fondsanbieter aus dem Haus der UniCredit auf die Regelungen in den Verträgen, die sogar beim Verkauf drei Prozent Transaktionsgebühren vorsehen, „unabhängig vom Gesamterfolg des Fonds“. Bei mir häufen sich die Beschwerden von AnlegerInnen, die WealthCap Management-Versagen und Anlegertäuschung vorwerfen. Denn nicht 50 Prozent konnten aus dem Verkauf zurückbezahlt werden, sondern nur 17 Prozent. Und trotz dieses Katastrophenergebnisses hat WealthCap keine Alternativen diskutiert und nicht einmal über den Verkauf abstimmen lassen, sondern dies eigenmächtig durchgezogen.

Das schreit nach Widerstand, wie ihn die IG-Leonidas seit rund zwei Jahren lebt. Es hat sich gelohnt, weil Re:Fonds (vormals HTB Renewable) zum Jahresende ihre Geschäftsführung aufgeben will. Als Abschiedsgeschenk „schwärzt“ der Restrukturierer aus Bremen einige Fonds noch bei der BaFin an. Nach 1 1/2 Jahren hat man offenbar aufsichtsrechtliche Themen entdeckt, die man der Finanzaufsicht mitteilen müsse. Bis zum Ausstieg Ende des Jahres würde Martin Retsch „eine Kooperation mit den eigentlich der Gesellschaft verpflichteten Beiräte“ erwarten. Und man würde „das Bedürfnis der Anleger“ anerkennen, über „die Besetzung der Geschäftsführung eigenständig zu entscheiden“. Vielleicht hätte man An der Reeperbahn 4 A in Bremen eher akzeptieren sollen, dass die Leonidas-Fonds den AnlegerInnen gehören. Was wohl die drei Re:Fonds-Gesellschafter Wolfgang Küster, Wolfgang Wiesmann und Peter Lesniczak dazu sagen würden, wenn eine von ihnen bezahlte Geschäftsführung so gegen ihre Interessen handelt?

Wer hier wohl den Weg nicht gefunden hat?
Wer hier wohl den Weg nicht gefunden hat?
Bild: Homepage Re:Fonds GmbH

Gegen die Interessen von AnlegerInnen wird häufig auch die Nachrangklausel in Darlehensverträgen genutzt. Der Schuldner teilt mit, er kann nicht zahlen, ohne das irgendwie zu belegen. In den Verträgen steht nichts dazu, wie die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre zu begründen ist. Was ist mit vielleicht noch möglichen Teilzahlungen? Der Hamburger Rechtsanwalt Lutz Tiedemann hat solche Transparenzversäumnisse zum Anlass genommen, die Gültigkeit einer Nachrangklausel zu kippen. Das wäre an sich noch keine Meldung wert, denn was hilft ein Urteil gegen einen ohnehin klammen Schuldner? Tiedemann ging dann allerdings weiter und hat die Crowd-Plattform dafür in die Haftung genommen. Seedmatch verlor in erster Instanz und dürfte wohl stark zittern, denn letztendlich sind die Verträge bei vielen Fundings ähnlich ausgestaltet. Und sogar die gesamte Branche hat ein Problem, wenn sich diese Rechtsansicht verfestigt. Deshalb veranstalte ich nächste Woche am Donnerstag, 1. Juni 2023 ab 18 Uhr ein Online-Meeting mit Tiedemann, in dem er den Sachverhalt für Laien verständlich erklärt und gerne Fragen beantwortet. Wer dabei sein will, kann sich unter [email protected] anmelden.

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Ihr
Stefan Loipfinger

P.S.: Beim Bergfürst-Funding NEOS Bremen wurde mit großer Mehrheit für eine Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre gestimmt. Da den AnlegerInnen viele Informationen für eine qualifizierte Entscheidung fehlten, prüft die Interessengemeinschaft geschädigter Bergfürst-AnlegerInnen nun eine Anfechtung des Beschlusses. Mehr dazu – wie auch zu den anderen Themen – finden Sie im Anlegerforum Investmentcheck.Community


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